Im Sinne der Verstetigung des bürgerschaftlichen Engagements nach der Auflösung des Sanierungsgebietes soll die weitere Entwicklung des Bismarckplatzes durch eine bürgerschaftliche Begleitgruppe, möglichst als Verein konstituiert, unterstützt werden.
„Der Bismarckplatz-Verein soll das Gemeinwesen in Stuttgart-West vor allen Dingen in der Umgebung des Bismarckplatzes in Bezug auf das gesellschaftliche Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke fördern. Ziel ist u.a. die Förderung der Quartiersidentität z.B. durch Veranstaltungen und Informationen zum Geschehen und zu Planungen rund um den Bismarckplatz und Beteiligungen im Rahmen der gemeinwesensorientierten, stadtplanerischen, sozialen und kulturellen Quartiersentwicklung. Gefördert werden soll auch die Mitwirkung bei der Erstellung von Konzepten zur Verbesserung der Straßen- und Wegesituation, der Barrierefreiheit im Viertel, zur Verbesserung der Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum, der Sicherheit im Viertel und bei der kommerziellen und nichtkommerziellen Nutzung des Platzes.“
(Vereinszweck gemäß Satzungsentwurf)
In einem ersten Schritt zur Gründung des Vereins wurden Anrainer und Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Vertreter*innen des Gemeinwesens, der Kultur als für den Platz besonders engagierte Personen eingeladen, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in einem Bismarckplatz-Verein zu besprechen. Das erste Treffen fand am 01. Juni 2022 in den Räumen der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth statt. Das Treffen war geprägt von vielen Fragen zur aktuellen Planung, aber auch von der Erkenntnis, dass die Gründung eines solchen Vereins sinnvoll und gewünscht ist und weitere konkrete Schritte in Richtung Verein gegangen werden sollen. Am zweiten Treffen zum Bismarckplatzverein am 19. Oktober 2022 im Musiksaal der Schwabschule wurde festgehalten, dass der Satzungsentwurf für den Bismarckplatz-Verein in kleinerer Runde vorbereitet werden soll. Der von einer Projektgruppe erstellte Entwurf wurde mit allen an der Vereinsgründung Interessierten am 12. Januar 2023 diskutiert und verabschiedet. Mit der Bitte um Prüfung und Bescheinigung der Gemeinnützigkeit wurde der Satzungsentwurf an das Finanzamt Stuttgart gesendet.
Die Antwort des Finanzamtes erforderte eine Überarbeitung durch die Projektgruppe mit Hilfe juristischer Unterstützung. Das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Finanzamt liegt vor. Nach der Beschlussfassung der angepassten Satzung kann diese zusammen mit dem Gründungsprotokoll und dem Auftrag auf Eintrag ins Vereinsregister bzw. dem Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister wieder beim Finanzamt eingereicht werden, so dass der Erlass eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a Abgabenordnung möglich wird.